Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma Cabs-Team, Inhaber Omid Aminian, Saarlandstr. 98 in 44139 Dortmund
Gültig ab 01.November 2010, vorherige AGB's verlieren somit ihre Gültigkeit.
1. Geltungsbereich
Für die Fa. Cabs-Team gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
2. Angebot & Vertragsschluss
2.1 Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters, Cabs-Team, Inh. Omid Aminian. Inhalt und Umfang des Mietvertrages werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Abweichungen oder Nebenvereinbarungen werden nur durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters wirksam. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich.
Die schriftliche Auftragsbestättigung des Kunden kann sowohl
a)postialische,
b)per Fax
c)oder per mail
2.2 Die Auftragsbestättigung des Kunden ist verbindlich und kann gegebenfalls bei Nicht-Zahlung gerichtlich angefordert werden.
2.3 Der Kunde erklärt sich mit der schriftlichen Auftragsbestättigung die AGB’s von Cas-Team, Inh. Omid Aminian, einverstanden und versichert seine Volljährigkeit.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Cabs-Team
4. Preise
Es gelten die Preise des Dienstleistungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung.
Alle Preise von Cabs-Team gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Der Rücktritt von einem Auftrag ist nur bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch berechnet. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist 80 % des Angebotspreises zu entrichten, es sei denn, eine weitere Vermietung ist möglich und wird verbindlich und schriftlich zugesagt. In diesem Fall werden lediglich 25% des ursprünglichen Betrages berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.2 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist das Cabs-Team, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7%, zu fordern.
(4) Die Fa. Cabs-Team - vertreten durch Omid Aminian - ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden kann.
7. Auf- und Abbau und Arbeitszeiten
7.1 Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung. Die Einzelheiten werden vorher mit dem Veranstalter abgesprochen. Die Bauart der Bar lässt den Aufbau nur in normal zugänglichen Gebäuden ( ebenerdig, Fahrstuhl ) zu. Die Stellfläche der Bar muss zudem überdacht sein.
7.2 Als Arbeitszeit gelten als vereinbart die Zeit ab dem ersten Betreten des Veranstaltungsortes, bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes. Dies umfasst ebenfalls die Zeiten für Auf- und Abbau, sowie Reinigungen der Geräte und des Equipments. Sollte ein direktes Reinigen im Anschluss der Veranstaltung nicht möglich sein, wird dieses in den Geschäftsräumen der von Cabs-Team erledigt und gesondert in Rechnung gestellt.
8. Technische Voraussetzungen
In der Nähe der Bar werden ein Stromanschluß 230V, eine Spülgelegenheit (Spülmaschine) sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte (separater Vorratsraum oder Spülküche) benötigt.
9. Nebenkosten
(1) Die notwendigen Übernachtungen gehen zu Lasten des Veranstalters und werden - sofern der Veranstalter die Hotelbuchung nicht unmittelbar auf seine Rechnung vorgenommen hat - gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Je nach Veranstaltungsumpfang und/ oder Veranstaltungsbeginn und -ende erfolgt die Anreise am Vortage oder am ersten Veranstaltungstag, die Abreise am letzten Veranstaltungstag oder am Tag danach.
(3) Zugangsberechtigung/Ausweis für den Barkeeper und weiteres Personal sowie Parkausweise werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
10. Versicherungen
Die von Cabs-Team in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere die Bar, ggfs. eine Musikanlage, gelieferte Ware, und sonstige Materialien etc., werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert (Haftpflichtversicherung).
11. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal der Fa. Cabs-Team verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand Dortmund
13. Salvatorische Klausel
Sollte einer der Punkte in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben alle anderen
Punke und Unterpunkte davon unbetroffen.